163.24
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CH-BE
Art. 5 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Einberufung
Organe der Gerichtsleitung - Richterkonferenz
Art. 5 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Einberufung
1. Die Richterkonferenz wird von der oder vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung einberufen, sobald ein Geschäft zur Beurteilung ansteht.
2. Ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder können die Einberufung der Konferenz verlangen. Sie sind befugt, die Traktandierung eines Geschäfts zu verlangen.
3. Die Teilnahmeberechtigten werden schriftlich oder per E-Mail zu den Sitzungen eingeladen.
4. Die Einladung mit der Traktandenliste ist in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstag zuzustellen. Allfällige Unterlagen sind der Einladung beizufügen oder zur Einsicht aufzulegen.