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163.24 GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP CH-BE

Art. 30 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Kleidung

Gerichtsbetrieb
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Art. 30 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Kleidung

Zu den öffentlichen Sitzungen des Gerichts erscheinen die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, die Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien in schicklicher Kleidung.

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