163.24
GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Vorsitz
Organe der Gerichtsleitung - Richterkonferenz
Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Vorsitz
Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung übernimmt den Vorsitz der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. a GSOG).
Die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des oder der Vorsitzenden der Geschäftsleitung vertreten diese oder diesen auch in der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. b GSOG).