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163.24 GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP CH-BE

Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Vorsitz

Organe der Gerichtsleitung - Richterkonferenz
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Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Vorsitz

Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung übernimmt den Vorsitz der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. a GSOG).

Die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des oder der Vorsitzenden der Geschäftsleitung vertreten diese oder diesen auch in der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. b GSOG).

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