163.24
GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 25 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Aufgaben
Richterinnen und Richter
Art. 25 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Aufgaben
1. Die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten sorgen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtsprechung.
2. Sie erfüllen weitere, ihnen in der Gesetzgebung übertragene Aufgaben, namentlich im Bereich der Gerichtsverwaltung.
3. Die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten führen als direkte Vorgesetzte die Mitarbeitergespräche mit den ihrem Team angehörenden Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretären sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern. Sie werden dabei von der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung unterstützt.