163.24
GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 23a Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL)
Teams
Art. 23a Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL)
1. Innerhalb des Regionalgerichts werden Teams gebildet, welche sich schwergewichtig mehreren thematischen Sachgebieten widmen und eine arbeitsorganisatorisch effiziente Einheit bilden.
2. Die Teams organisieren sich unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Geschäftsleitung selbständig und benennen ihre eigene Leitung.
3. Die Teamleitung ist verantwortlich für die Regelung der gegenseitigen Vertretung innerhalb des Teams im Rahmen der üblicherweise zu erwartenden Abwesenheiten und für die Durchführung teambildender Anlässe.
4. Die Teamleitung hat bei personellen Entscheiden der Geschäftsleitung, welche ihr Team betreffen, ein Mitwirkungs- und Mitspracherecht.