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Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Organisation

Abteilungen
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Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Organisation

1. Das Regionalgericht Oberland gliedert sich in eine Zivil- und eine Strafabteilung. Die Abteilungen beurteilen die ihnen zugewiesenen Verfahren und erfüllen weitere Aufgaben.

2. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gemäss Artikel 9 des Einführungsgesetzes vom 11. Juni 2009 zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ) werden der Zivilabteilung zugewiesen.

3. Das regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland ist Teil der Strafabteilung. Es können auch Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten von der Zivilabteilung zur Mitarbeit beim regionalen Zwangsmassnahmengericht beigezogen werden.

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