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163.24 GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP CH-BE

Art. 2 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Zusammensetzung

Organe der Gerichtsleitung - Richterkonferenz
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Art. 2 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Zusammensetzung

Alle dem Regionalgericht durch das Obergericht zugeteilten ordentlich gewählten Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten bilden die Richterkonferenz.

Das Stimmrecht ist vom Beschäftigungsgrad unabhängig.

Die ausserordentlich eingesetzten Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten können mit beratender Stimme an der Richterkonferenz teilnehmen. Ab einer zusammenhängenden Einsatzdauer von sechs Monaten sind sie auch stimmberechtigt.

Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Die oder der Ressourcenverantwortliche kann auf Einladung hin mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.

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