163.24
GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 19 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Grundsätze
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Information
Art. 19 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Grundsätze
1. Die Organe der Gerichtsleitung informieren die Richterinnen und Richter sowie das übrige Personal in geeigneter Form über ihre Tätigkeit.
2. Die Protokolle der Sitzungen der Richterkonferenz, der Abteilungskonferenz und der Geschäftsleitung werden dem jeweiligen Gremium innert fünf Tagen zur Kenntnis gebracht. Zur Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit oder aus wichtigen betrieblichen Gründen kann in Einzelfällen davon abgewichen werden.
3. Dem übrigen Personal sind die Beschlüsse durch Protokollauszüge oder in anderer geeigneter Form durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung oder durch die Abteilungsleiterin oder den Abteilungsleiter mitzuteilen.