163.24
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CH-BE
Art. 18 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Finanzkompetenzen für Verwaltungsaufgaben
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Finanzkompetenzen
Art. 18 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Finanzkompetenzen für Verwaltungsaufgaben
1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung und die Ressourcenverantwortliche oder der Ressourcenverantwortliche bewilligen Ausgaben für Verwaltungsaufgaben bis zu einer Höhe von 30'000 Franken in je eigener Kompetenz. Eine Delegation an andere Mitglieder der Geschäftsleitung ist möglich.
2. Ausgaben über 30'000 Franken bedürfen einer Ausgabenbewilligung durch die Geschäftsleitung des Obergerichts.