163.24
GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 17 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Protokolle
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Unterschrift und Protokolle
Art. 17 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Protokolle
Über die Sitzungen der Richterkonferenz, der Abteilungskonferenz und der Geschäftsleitung wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll wird in der Regel an der nächsten Sitzung genehmigt.
Das Protokoll hat die Anträge und Beschlüsse zu enthalten. Auf Antrag kann auch die von einem Mehrheitsbeschluss abweichende Meinung eines einzelnen Mitglieds festgehalten werden.
Allfällige Ergänzungen und Berichtigungen sind innert fünf Tagen nach Zustellung des Protokolls schriftlich geltend zu machen.