163.24
GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 16 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Unterschrift
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Unterschrift und Protokolle
Art. 16 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Unterschrift
1. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit des Regionalgerichts oder der Geschäftsleitung fallen, unterzeichnet die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit einer Abteilung fallen, unterzeichnet die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter.
2. Im Übrigen richtet sich die Zeichnungsberechtigung nach den zugewiesenen Aufgaben. Eine Delegation ist möglich.
3. Vorbehalten bleiben andere anwendbare Bestimmungen.