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163.24 GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP CH-BE

Art. 13 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Aufgaben

Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
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Art. 13 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Aufgaben

1. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber und ihre oder seine Stellvertretung unterstützen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie die Abteilungsleiterinnen und -leiter und führen an den Sitzungen der Geschäftsleitung, der Richterkonferenz und der Abteilungskonferenz das Protokoll.

2. Sie oder er koordiniert und delegiert unter Beibehaltung der Gesamtverantwortung die Zusatzaufgaben der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber und der Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, insbesondere die Presse-, Praktikanten-, Lernenden- und Bibliotheksbetreuung.

3. Sie oder er wird im Umfang ihrer oder seiner Leitungsfunktionen von den Kernaufgaben entlastet.

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