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163.24 GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP CH-BE

Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Stellvertreterinnen oder Stellvertreter

Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Vorsitz der Geschäftsleitung
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Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Stellvertreterinnen oder Stellvertreter

Die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung vertreten und unterstützen diese oder diesen bei der Aufgabenerfüllung.

Sie gehören in der Regel der andern Abteilung an.

Sie werden im Umfang ihrer Leitungsfunktionen von den Kernaufgaben entlastet.

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