163.24
GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Vorsitz der Geschäftsleitung
Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
Die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung vertreten und unterstützen diese oder diesen bei der Aufgabenerfüllung.
Sie gehören in der Regel der andern Abteilung an.
Sie werden im Umfang ihrer Leitungsfunktionen von den Kernaufgaben entlastet.