Art. 11 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Aufgaben
Art. 11 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Aufgaben
1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung sorgt für den ordnungsgemässen Geschäftsgang des Regionalgerichts. Ihr oder ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben
a Abschluss der jährlichen Ressourcenvereinbarung mit dem Obergericht,
b Einberufung und Leitung der Sitzungen der Geschäftsleitung und der Richterkonferenz,
c * Vertretung der in der Region Oberland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden und die Wahrung deren Interessen in der Erweiterten Geschäftsleitung des Obergerichts,
d Vertretung des Regionalgerichts gegen aussen,
e Verfassen der halbjährlichen Geschäftsberichte,
f * Führen der Standortgespräche mit den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten,
g Führung der leitenden Gerichtsschreiberin oder des leitenden Gerichtsschreibers und der oder des Ressourcenverantwortlichen.
2. Sie oder er erledigt zusammen mit der oder dem Ressourcenverantwortlichen das operative Tagesgeschäft.
3. Sie oder er sorgt für den internen Informationsfluss.
4. Sie oder er sorgt für die externe Kommunikation und fördert die positive öffentliche Wahrnehmung des Regionalgerichts.
5. Sie oder er wird im Umfang ihrer oder seiner Leitungsfunktionen von den Kernaufgaben entlastet.