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CH-BE
Art. 10 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Beschlussfassung
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfassung
Art. 10 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Beschlussfassung
Die Geschäftsleitung beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Im Verhinderungsfalle können sich die Mitglieder der Geschäftsleitung durch ihre jeweiligen Stellvertretungen vertreten lassen.
Bei Stimmengleichheit ist die Stimme der oder des Vorsitzenden bzw. deren oder dessen Stellvertretung ausschlaggebend.
Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich oder per E-Mail durch entsprechende Erklärung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung.