163.23
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CH-BE
Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Zusammensetzung und Stimmrecht
Organe und Funktionen - Geschäftsleitung
Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Zusammensetzung und Stimmrecht
1. Die Geschäftsleitung besteht aus
a) der oder dem Vorsitzenden,
b) der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der oder des Vorsitzenden,
c) der leitenden Gerichtschreiberin oder dem leitenden Gerichtsschreiber,
d) der oder dem Ressourcenverantwortlichen.
2. Alle Mitglieder verfügen über je eine Stimme.
3. Die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts, des Wirtschaftsstrafgerichts, des Jugendgerichts sowie der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland nehmen an den Sitzungen teil, soweit die traktandierten Geschäfte ihre Behörde betreffen. Sie haben beratende Stimme.