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163.23 GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM CH-BE

Art. 8 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Beschlussfassung

Organe und Funktionen - Richterkonferenz
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Art. 8 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Beschlussfassung

1. Die Richterkonferenz beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

2. Sind weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten vertreten, ist eine zweite Richterkonferenz einzuberufen. Diese entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

3. Bei Stimmengleichheit entscheidet

a) bei Beschlüssen: der Stichentscheid der oder des Vorsitzenden;

b) bei Wahlen: das Los.

4. Ein Viertel der an der Sitzung teilnehmenden Gerichtspräsidentinnen oder Gerichtspräsidenten kann geheime Wahlen verlangen.

5. Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich (auch per E-Mail) durch entsprechende Erklärung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung.

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