Art. 7 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Einberufung, Traktandierung
Art. 7 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Einberufung, Traktandierung
1. Die Richterkonferenz wird von der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung einberufen,
a) sobald ein Geschäft zur Beurteilung ansteht,
b) wenn ein Viertel der Gerichtspräsidentinnen oder Gerichtspräsidenten dies verlangt, wobei dieser Antrag bei der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung zusammen mit den zu traktandierenden Geschäften einzureichen ist,
c) mindestens aber einmal pro Jahr.
2. Die Teilnahmeberechtigten werden zu den Sitzungen schriftlich (auch per E-Mail), mindestens zehn Tage im Voraus und unter Abgabe der Traktanden eingeladen. Allfällige Unterlagen sind beizulegen.
3. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber oder ihre oder seine Stellvertretung nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.