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163.23 GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM CH-BE

Art. 34 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Einsicht in Akten

Verschiedene Bestimmungen - Protokollierung und Information
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Art. 34 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Einsicht in Akten

1. Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben Zugang zu allen Akten der Richterkonferenz und der Geschäftsleitung.

2. Die übrigen ordentlich gewählten Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten haben Akteneinsicht, soweit sie persönlich betroffen sind oder wenn sie diese zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.

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