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163.23 GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM CH-BE

Art. 33 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Protokoll

Verschiedene Bestimmungen - Protokollierung und Information
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Art. 33 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Protokoll

1. Über die Anträge und Beschlüsse der Richterkonferenz, der Geschäftsleitungssitzungen sowie der Abteilungskonferenzen ist durch die leitende Gerichtsschreiberin, den leitenden Gerichtsschreiber, ihre oder seine Stellvertretung, die federführende Gerichtsschreiberin oder den federführenden Gerichtsschreiber ein Protokoll zu verfassen, das in geraffter Form gleichzeitig auch Aufschluss über die Beratungen gibt.

2. Das Protokoll ist den Mitgliedern des entsprechenden Gremiums innert fünf Tagen seit der Sitzung schriftlich (per E-Mail) zuzustellen.

3. Allfällige Ergänzungen und Berichtigungen sind innert fünf Tagen schriftlich geltend zu machen.

4. Nach Ablauf dieser Frist sind die Protokolle der Sitzungen der Richterkonferenz und der Geschäftsleitung allen ordentlich gewählten Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, diejenigen der Abteilungskonferenz denjenigen der betroffenen Abteilung zur Kenntnis zu bringen. Zur Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit kann in Einzelfällen davon abgewichen werden.

5. Dem übrigen Personal sind die Beschlüsse durch Protokollauszüge oder in anderer geeigneter Form mitzuteilen.

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