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163.23 GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM CH-BE

Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Abteilungen

Stellung und Organisation
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Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Abteilungen

Das Regionalgericht gliedert sich in eine Zivil- und eine Strafabteilung, die sich nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen selbstständig organisieren.

Jede Abteilung wird durch eine Abteilungsleiterin oder einen Abteilungsleiter geführt.

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