163.23
GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM
CH-BE
Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Abteilungen
Stellung und Organisation
Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Abteilungen
Das Regionalgericht gliedert sich in eine Zivil- und eine Strafabteilung, die sich nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen selbstständig organisieren.
Jede Abteilung wird durch eine Abteilungsleiterin oder einen Abteilungsleiter geführt.