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163.23 GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM CH-BE

Art. 27 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Sicherheit und Datenschutz

Verschiedene Bestimmungen - Gerichtsbetrieb
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Art. 27 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Sicherheit und Datenschutz

1. Die Geschäftsleitung sowie die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter sind befugt, Anordnungen zum Schutz von Personen und Sachwerten zu erlassen, insbesondere generelle Eingangskontrollen zum Gebäude und zu den Gerichtssälen anzuordnen, Personen- und Gepäckkontrollen zu veranlassen sowie Personen aus dem Gebäude zu weisen.

2. Im Einzelfall können Sicherheitsmassnahmen auch durch die jeweilige Verfahrensleitung angeordnet werden, soweit möglich in Absprache mit der Abteilungsleiterin oder den Abteilungsleiter.

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