163.23
GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM
CH-BE
Art. 26 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter
Verschiedene Bestimmungen - Richterinnen und Richter
Art. 26 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter
Gesuche um Bewilligung von Nebenbeschäftigungen oder öffentlichen Ämtern sind mit allen nötigen Angaben bei der Geschäftsleitung einzureichen. Diese übermittelt sie zusammen mit ihren Bemerkungen und einem allfälligen Antrag an die Geschäftsleitung des Obergerichts.