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163.23 GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM CH-BE

Art. 26 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter

Verschiedene Bestimmungen - Richterinnen und Richter
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Art. 26 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter

Gesuche um Bewilligung von Nebenbeschäftigungen oder öffentlichen Ämtern sind mit allen nötigen Angaben bei der Geschäftsleitung einzureichen. Diese übermittelt sie zusammen mit ihren Bemerkungen und einem allfälligen Antrag an die Geschäftsleitung des Obergerichts.

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