163.23
GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM
CH-BE
Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM)
Organe und Funktionen - Ressourcenverantwortliche oder Ressourcenverantwortlicher
Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM)
1. Die oder der Ressourcenverantwortliche leitet und betreut zusammen mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Finanzwesen, den Personalbereich und den Infrastrukturbereich.
2. Sie oder er ist zuständig für
a) die Personalplanung und den -rekrutierungsprozess,
b) die Personalintegration und -entwicklung,
c) die Personaladministration und das Austrittsmonitoring,
d) die Lernenden,
e) das Rechnungs- und Kreditwesen,
f) die Büromaschinen und das Mobiliar,
g) das Bauwesen,
h) den Reinigungsdienst,
i) weitere ihr oder ihm übertragene besondere Aufgaben.