163.23
GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM
CH-BE
Art. 20 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM)
Organe und Funktionen - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
Art. 20 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM)
Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber und ihre oder seine Stellvertretung unterstützen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung, deren oder dessen Stellvertretung sowie die Abteilungsleiterinnen und -leiter und führen an den Sitzungen der Geschäftsleitung, der Richterkonferenz und der Abteilungskonferenz das Protokoll.
Ausnahmsweise kann auch eine Gerichtssekretärin oder ein Gerichtssekretär mit mehrjähriger Berufserfahrung in diese Funktion gewählt werden.