Art. 19 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Aufgaben der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters
Art. 19 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Aufgaben der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters
1. Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter hat den Vorsitz an der Abteilungskonferenz und nimmt innerhalb der Abteilung folgende Aufgaben wahr
a. Einberufung und Leitung der Abteilungskonferenz,
b. Vollzug der Beschlüsse der Geschäftsleitung, der Richterkonferenz und der Abteilungskonferenz,
c. Aufsicht über den Kanzleibetrieb und Führung der Leiterin oder des Leiters der Kanzlei,
d. Führung der federführenden Gerichtsschreiberin oder des federführenden Gerichtsschreibers,
e. Pflege des Kontakts mit den Laienrichterinnen und Laienrichtern sowie den Fachrichterinnen und Fachrichtern und deren Information,
f. Schaffung eines abteilungsinternen Belastungsausgleichs,
g. alle weiteren auf Abteilungsstufe anfallenden Aufgaben, die nicht der Abteilungskonferenz zugewiesen sind.
2. Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter sorgt zusammen mit der Sekretariatsleitung für eine hohe fachliche und soziale Kompetenz der abteilungsinternen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3. Sie oder er informiert die Geschäftsleitung des Regionalgerichts jeweils über die getroffenen Beschlüsse und Vorkehren.