163.23
GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM
CH-BE
Art. 18 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Beschlussfassung
Organe und Funktionen - Zivilrechtliche Abteilung und strafrechtliche Abteilung
Art. 18 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Beschlussfassung
1. Die Abteilungskonferenz beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
2. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Stichentscheid der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters.
3. Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich (auch per E-Mail) durch entsprechende Erklärung an die Abteilungsleiterin oder den Abteilungsleiter.