163.23
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CH-BE
Art. 17 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Einberufung, Traktandierung
Organe und Funktionen - Zivilrechtliche Abteilung und strafrechtliche Abteilung
Art. 17 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Einberufung, Traktandierung
1. Die Abteilungskonferenz wird von der Abteilungsleiterin oder dem Abteilungsleiter einberufen,
a) in der Regel einmal pro Monat,
b) sobald ein Geschäft zur Beurteilung ansteht,
c) wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt, wobei der Antrag bei der Abteilungsleiterin oder dem Abteilungsleiter zusammen mit den zu traktandierenden Geschäften und allfälligen Unterlagen einzureichen ist.
2. Die Teilnahmeberechtigten werden zu den Sitzungen schriftlich (auch per E-Mail), in der Regel mindestens zehn Tage im Voraus und unter Angabe der Traktanden eingeladen. Allfällige Unterlagen sind beizulegen.