Art. 16 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Aufgaben
Art. 16 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Aufgaben
1. Die Abteilungskonferenz ist zuständig für
a) die Wahl ihrer Abteilungsleiterin oder ihres Abteilungsleiters,
b) die Wahl der federführenden Gerichtsschreiberin oder des federführenden Gerichtsschreibers, wobei auch eine Gerichtssekretärin oder ein Gerichtssekretär mit mehrjähriger Berufserfahrung ausnahmsweise in diese Funktion gewählt werden kann,
c) die Regelung der Geschäftszuteilung,
d) die Regelung der Stellvertretung innerhalb der Abteilung,
e) die Antragstellung an die Richterkonferenz bezüglich der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung oder deren oder dessen Stellvertretung aus der jeweiligen Abteilung,
f) die Antragstellung an die Richterkonferenz bezüglich der leitenden Gerichtsschreiberin oder des leitenden Gerichtsschreibers oder deren oder dessen Stellvertretung aus der jeweiligen Abteilung,
g) die Bestimmung und Begründung einer Rechtspraxis,
h) die Festlegung der abteilungsinternen Aufgaben der federführenden Gerichtsschreiberin oder des federführenden Gerichtsschreibers,
i) den Erlass eines abteilungsinternen Geschäftsreglements.
2. Sie kann für Spezialaufgaben Kommissionen einsetzen.