163.23
GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM
CH-BE
Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Stellvertreterin oder Stellvertreter
Organe und Funktionen - Vorsitz der Geschäftsleitung
Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Stellvertreterin oder Stellvertreter
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter unterstützt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung bei der Aufgabenerfüllung und vertritt sie oder ihn im Verhinderungsfall.
Sie oder er vertritt das Regionalgericht in Angelegenheiten, welche die eigene Abteilung betreffen.
Sie oder er führt die Standortgespräche mit den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten der eigenen Abteilung und informiert die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung darüber.