Art. 13 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Aufgaben
Art. 13 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Aufgaben
1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung sorgt für den ordnungsgemässen Geschäftsgang des Regionalgerichts. Ihr oder ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben
a. Abschluss der jährlichen Ressourcenvereinbarungen mit dem Obergericht,
b. Abschluss der notwendigen Vereinbarungen mit dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht, dem Wirtschaftsstrafgericht, dem Jugendgericht und der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland,
c. Einberufung und Leitung der Sitzungen der Geschäftsleitung und der Richterkonferenz,
d. * Vertretung des Regionalgerichts in der Erweiterten Geschäftsleitung des Obergerichts,
e. * Vertretung und Wahrung der Interessen der in der Region Bern-Mittelland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden in der Erweiterten Geschäftsleitung,
f. Vertretung des Regionalgerichts gegen aussen,
g. * Führen der Standortgespräche mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und mit den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten der eigenen Abteilung,
h. Führung der leitenden Gerichtsschreiberin oder des leitenden Gerichtsschreibers und der oder des Ressourcenverantwortlichen.
2. Sie oder er sorgt für den Informationsfluss zwischen den einzelnen Organen des Regionalgerichts und zu den in der Region Bern-Mittelland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden.