163.23
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CH-BE
Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Beschlussfassung
Organe und Funktionen - Geschäftsleitung
Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Beschlussfassung
Die Geschäftsleitung beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Stichentscheid der oder des Vorsitzenden.
Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich (auch per E-Mail) durch entsprechende Erklärung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung.