163.23
GESCHRRGBMRGTRBMREGGESTTRBMBM
CH-BE
Art. 1 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) - Stellung
Stellung und Organisation
Art. 1 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM) · Stellung
1. Das Regionalgericht ist in der Rechtsprechung unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.
2. Unter Vorbehalt der Aufgaben und Befugnisse der Justizverwaltungsleitung und des Obergerichts ist das Regionalgericht in Verwaltung und Organisation selbstständig.
3. Wo nötig, sprechen sich die Leitungsorgane mit jenen der übrigen in der Region Bern-Mittelland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden und dem Obergericht ab.