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163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Aufgaben

Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfassung
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Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Aufgaben

1. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Gerichtsverwaltung und zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind, insbesondere für

a) die Erarbeitung und den Abschluss der jährlichen Ressourcenvereinbarung mit dem Obergericht,

b) die Bewirtschaftung der dem Regionalgericht zur Verfügung stehenden Ressourcen,

c) die Wahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters der leitenden Gerichtsschreiberin oder des leitenden Gerichtsschreibers,

d) die Wahl einer oder eines stellvertretenden Ressourcenverantwortlichen,

e) das Personalwesen des Regionalgerichts, insbesondere für die Anstellung des Personals, dessen Zuteilung und die Aushilfe,

f) die Aufsicht über den Sekretariatsbetrieb und das Rechnungswesen,

g)* den Entscheid über die Aushilfe von Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten in der anderen Abteilung,

h)* den Einsatz von vom Obergericht bezeichneten Aushilfen aus anderen Organisationseinheiten,

i) den Entscheid über einen vorübergehenden Belastungsausgleich zwischen den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten,

k) die Regelung der Stellvertretung unter den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten des Regionalgerichts,

l) die Festlegung der Grundsätze betreffend Registratur, Dossierführung und Archivierung,

m) die Gewährleistung einer den Bedürfnissen angepassten Weiterbildung.

2. Sie kann Kommissionen einsetzen.

3. Sie kann die Erledigung von Geschäften und Aufgaben der leitenden Gerichtsschreiberin oder dem leitenden Gerichtsschreiber, der oder dem Ressourcenverantwortlichen oder den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten oder andern geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den von ihr eingesetzten Kommissionen übertragen.

4. Sie kann der Richterkonferenz beantragen, die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau in die Geschäftsleitung zu wählen.

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