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163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 8 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Zusammensetzung

Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfassung
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Art. 8 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Zusammensetzung

1. Die Geschäftsleitung besteht aus

a) der oder dem Vorsitzenden,

b) der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der oder des Vorsitzenden,

c) der leitenden Gerichtsschreiberin oder dem leitenden Gerichtsschreiber,

d) der oder dem Ressourcenverantwortlichen.

2. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau nimmt an den Sitzungen teil, soweit die traktandierten Geschäfte die Schlichtungsbehörde betreffen. Sie oder er kann die Einberufung einer Sitzung und die Traktandierung eines Geschäfts verlangen.

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