Art. 6 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Einberufung
Art. 6 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Einberufung
1. Die Richterkonferenz wird von der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung einberufen, sobald ein Geschäft zur Beurteilung ansteht. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil und führt das Protokoll.
2. Ein Viertel der Mitglieder kann die Einberufung der Konferenz verlangen.
3. Jedes Mitglied der Richterkonferenz ist befugt, bis sieben Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag die Traktandierung eines Geschäfts zu verlangen.
4. Die Teilnahmeberechtigten werden schriftlich oder per E-Mail zu den Sitzungen eingeladen.
5. Die Einladung mit der Traktandenliste ist in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstag zuzustellen. Allfällige Unterlagen sind der Einladung beizufügen oder zur Einsicht aufzulegen.