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163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 4 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Vorsitz

Organe der Gerichtsleitung - Richterkonferenz
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Art. 4 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Vorsitz

Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung übernimmt den Vorsitz der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. a GSOG).

Die oder der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsleitung vertritt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung auch in der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. b GSOG).

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