163.22
GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA
CH-BE
Art. 4 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Vorsitz
Organe der Gerichtsleitung - Richterkonferenz
Art. 4 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Vorsitz
Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung übernimmt den Vorsitz der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. a GSOG).
Die oder der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsleitung vertritt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung auch in der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. b GSOG).