163.22
GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA
CH-BE
Art. 31 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Einsicht in Akten
Verschiedene Bestimmungen - Information
Art. 31 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Einsicht in Akten
1. Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben Zugang zu allen Akten der Richterkonferenz, der Geschäftsleitung und der Abteilungskonferenzen.
2. Die übrigen ordentlichen Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten haben Akteneinsicht, soweit sie persönlich betroffen sind oder wenn sie diese zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.