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163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 29 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Protokolle

Verschiedene Bestimmungen - Unterschrift und Protokolle
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Art. 29 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Protokolle

1. Über die Sitzungen der Richterkonferenz, der Geschäftsleitung und der Abteilungskonferenzen wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll wird in der Regel an der nächsten Sitzung genehmigt.

2. Das Protokoll hat die Anträge und Beschlüsse zu enthalten. Auf Antrag kann auch die von einem Mehrheitsbeschluss abweichende Meinung eines einzelnen Mitglieds festgehalten werden.

3. Allfällige Ergänzungen und Berichtigungen sind innert fünf Tagen nach Zustellung des Protokolls schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen.

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