163.22
GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA
CH-BE
Art. 28 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Unterschrift
Verschiedene Bestimmungen - Unterschrift und Protokolle
Art. 28 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Unterschrift
1. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit der Richterkonferenz oder der Geschäftsleitung fallen, unterzeichnet die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit einer Abteilung fallen, unterzeichnet die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter.
2. Im Übrigen richtet sich die Zeichnungsberechtigung nach den zugewiesenen Aufgaben. Eine Delegation ist möglich.
3. Vorbehalten bleiben andere anwendbare Bestimmungen.