Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 28 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Unterschrift

Verschiedene Bestimmungen - Unterschrift und Protokolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 28 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Unterschrift

1. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit der Richterkonferenz oder der Geschäftsleitung fallen, unterzeichnet die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit einer Abteilung fallen, unterzeichnet die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter.

2. Im Übrigen richtet sich die Zeichnungsberechtigung nach den zugewiesenen Aufgaben. Eine Delegation ist möglich.

3. Vorbehalten bleiben andere anwendbare Bestimmungen.

← Art. 27a Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) Stellung und Führung Art. 29 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →