163.22
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CH-BE
Art. 23 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter
Richterinnen und Richter
Art. 23 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter
Gesuche um Bewilligung von Nebenbeschäftigungen oder öffentlichen Ämtern sind bei der Geschäftsleitung einzureichen. Diese übermittelt sie zusammen mit ihren Bemerkungen und einem allfälligen Antrag an die Geschäftsleitung des Obergerichts.
Das Gesuch muss alle notwendigen Angaben über die Nebenbeschäftigung oder das öffentliche Amt enthalten (Formular), namentlich auch über den Zeitaufwand, der voraussichtlich damit verbunden sein wird.