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163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Aufgaben der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten

Richterinnen und Richter
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Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Aufgaben der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten

1. Die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten sorgen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtsprechung.

2. Sie erfüllen weitere, ihnen in der Gesetzgebung übertragene Aufgaben, namentlich im Bereich der Gerichtsverwaltung.

3. Sie nehmen in der Regel an den Mitarbeitergesprächen mit dem ihnen unterstellten Personal teil oder führen solche im Auftrag der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung selbständig durch.

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