Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Aufgaben

Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Aufgaben

Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber und ihre oder seine Stellvertretung unterstützen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie die Abteilungsleiterinnen und -leiter und führen an den Sitzungen der Richterkonferenz und der Abteilungskonferenzen das Protokoll.

Sie oder er koordiniert und delegiert unter Beibehaltung der Gesamtverantwortung die Zusatzaufgaben der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber und der Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, insbesondere die Presse-, Praktikanten- und Bibliotheksbetreuung.

Sie oder er wird im Umfang ihrer oder seiner Leitungsfunktionen von den Aufgaben in der Rechtsprechung entlastet.

← Art. 13 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) Stellung und Führung Art. 15 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →