163.22
GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA
CH-BE
Art. 13 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Stellvertreterin oder Stellvertreter
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Vorsitz der Geschäftsleitung
Art. 13 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Stellvertreterin oder Stellvertreter
1. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung vertritt und unterstützt diese oder diesen bei der Aufgabenerfüllung. Sie oder er gehört in der Regel der andern Abteilung an.
2. Sie oder er wird im Umfang ihrer oder seiner Leitungsfunktionen von den Aufgaben in der Rechtsprechung entlastet.