Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Aufgaben
Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Aufgaben
1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung sorgt für den ordnungsgemässen Geschäftsgang des Regionalgerichts. Ihr oder ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben
a) Einberufung und Leitung der Sitzungen der Geschäftsleitung und der Richterkonferenz,
b)* Vertretung der in der Region Emmental-Oberaargau ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden und die Wahrung von deren Interessen in der Erweiterten Geschäftsleitung des Obergerichts,
c) Vertretung des Regionalgerichts gegen aussen,
d)* Führen der Standortgespräche mit den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten,
e) Führung der leitenden Gerichtsschreiberin oder des leitenden Gerichtsschreibers und der oder des Ressourcenverantwortlichen.
2. Sie oder er sorgt für eine zeitgerechte und umfassende Information. Zur Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit oder aus wichtigen betrieblichen Gründen kann in Einzelfällen davon abgewichen werden.
3. Sie oder er wird im Umfang ihrer oder seiner Leitungsfunktionen von den Aufgaben in der Rechtsprechung entlastet.