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163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 11 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) - Beschlussfassung

Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfassung
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Art. 11 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO) · Beschlussfassung

Die Geschäftsleitung beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Im Verhinderungsfalle können sich die Mitglieder der Geschäftsleitung durch ihre jeweiligen Stellvertretungen vertreten lassen.

Bei Stimmengleichheit ist die Stimme der oder des Vorsitzenden bzw. deren oder dessen Stellvertretung ausschlaggebend.

Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich oder per E-Mail durch entsprechende Erklärung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden in geeigneter Weise über die Stimmabgabe der anderen Mitglieder in Kenntnis gesetzt.

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