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163.22 GESCHRRGEORGTREHAREGPDTREOEOEHA CH-BE

Art. 1 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO)

Stellung und Führung
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Art. 1 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (GeschR RG EO)

1. Das Regionalgericht ist in der Rechtsprechung unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

2. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Vorbehalt der Aufgaben und Befugnisse der Justizverwaltungsleitung und des Obergerichts verwaltet es sich selbst. Die Leitungsorgane beachten dabei sinngemäss die allgemeinen Grundsätze der Steuerung von Finanzen und Leistungen gemäss Artikel 3 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG).

3. Wo nötig, sprechen sich die Leitungsorgane mit jenen der übrigen in der Region Emmental-Oberaargau ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden und dem Obergericht ab.

4. Das Regionalgericht bekennt sich gegen innen und aussen zum Grundsatz der Transparenz und zum Recht auf Information, unter Beachtung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes.

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