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CH-BE
Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Einberufung
Gerichtsleitung - Geschäftsleitung
Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Einberufung
1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung beruft die Sitzungen der Geschäftsleitung ein und leitet diese.
2. Jedes Mitglied kann bei der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung die Einberufung einer Sitzung oder die Traktandierung eines Geschäfts verlangen.
3. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden mindestens fünf Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Traktanden zur Sitzung eingeladen. Allfällige Unterlagen werden der Einladung beigelegt oder zur Einsichtnahme aufgelegt.
4. Bei Bedarf können gerichtsinterne oder -externe Personen eingeladen werden, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilzunehmen.