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CH-BE
Art. 7 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Zusammensetzung
Gerichtsleitung - Geschäftsleitung
Art. 7 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Zusammensetzung
1. Die Geschäftsleitung besteht aus
a) der oder dem Vorsitzenden,
b) **\*** den Leiterinnen oder Leitern der Zivilabteilung und der Strafabteilung,
c) **\*** der Vertreterin oder dem Vertreter der Aussenstelle Berner Jura,
d) der leitenden Gerichtsschreiberin oder dem leitenden Gerichtsschreiber,
e) der oder dem Ressourcenverantwortlichen.
2. Die oder der Vorsitzende der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Geschäftsleitung teil, soweit Traktanden behandelt werden, die diese Behörde betreffen. Sie oder er kann die Einberufung einer Sitzung und die Traktandierung von Geschäften verlangen.