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CH-BE
Art. 5 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Einberufung
Gerichtsleitung - Richterkonferenz
Art. 5 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Einberufung
1. Die Richterkonferenz wird von der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung einberufen, sobald ein Geschäft zur Beurteilung ansteht.
2. Ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder können die Einberufung der Konferenz verlangen. Sie sind berechtigt, die Traktandierung eines Geschäfts zu verlangen.
3. Die Mitglieder der Konferenz erhalten schriftlich oder per E-Mail eine Einladung zu den Sitzungen.
4. In der Regel muss die Einladung mit Traktandenliste zehn Tage vor dem Sitzungsdatum zugestellt werden. Allfällige Unterlagen sind der Einladung beizulegen oder zur Einsichtnahme aufzulegen.